Buchhaltung

Einfache Buchhaltung

Einfache Buchhaltung wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 431/2002 d. GS. über die Buchhaltung insbesondere für Gewerbetreibende, Bürgervereine, wie z.B. Sportklubs, Vereine, politische Parteien und dgl. bearbeitet.

Die einfache Buchhaltung besteht insbesondere aus den nachfolgenden Leistungen:

  • Führung des Geldjournals (Eintragung der Buchungsfälle)
  • Führung des Forderung- und Verbindlichkeitsbuchs (Erfassung der Lieferanten- und Kundenrechnungen, Übersicht der beglichenen und nicht beglichenen Rechnungen)
  • Führung der Vermögensevidenz
  • Führung der MwSt.-Evidenz und Erstellung der Mehrwertsteuererklärung
  • Führung sonstiger Geschäftsbücher
  • Monatliche Übersichten nach Wunsch des Kunden
  • Erstellung des Jahresabschlusses (Erstellung der Gewinn- und Verlust-Rechnung und Aufstellung der Aktiva und Passiva)

Das Preisangebot wird gesondert auf Grundlage der Kundenanforderungen erarbeitet.